Kapitel 8

Die mögliche Fehlervermeidung

Was ist beim Registrieren zu beachten?

Von Webseite zu Webseite müssen verschiedene Punkte vor einer Anmeldung als Fotograf beachtet werden.

Einige Punkte worauf Sie auf jeden Fall achten sollten:

  • Geben Sie nur so viele Persönliche Daten heraus wie benötigt werden.
  • Benutzen Sie einen eindeutigen Namen (z.B. Ihren vollen Namen), damit kann der Käufer Sie auch auf anderen Microstock-Webseiten wieder erkennen.
  • Laden Sie Fotos hoch, die Ihnen wirklich gehören, beachten Sie hierbei auf jeden Fall das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen.
  • Nutzen Sie Tools wie iSyndica oder Lookstat, um Ihre Fotos effektiver zu verteilen und hochzuladen
  • Einige Webseiten (z.B. Shutterstock) unterscheiden Fotografen und sonstige Kunden.
  • Benutzen Sie auf jeden Fall die richtigen Adressen um sich zu registrieren.
  • Laden Sie wirklich nur Ihre besten Fotos hoch.
  • Wenn Sie bei einer Stockfoto Webseite nicht aufgenommen werden, probieren Sie es nach einigen Monaten mit neuen Fotos wieder.
  • Haben Sie Geduld, die großen Bildagenturen werden regelrecht von Neuanmeldungen überrollt.
  • Suchen Sie nach Stockfoto Anbietern, die genau die Fotos anbieten, die Ihr Spezialgebiet sind, z.B. Tierbilder oder Fotos von Nahrungsmitteln, schreiben Sie diese gezielt an und fragen nach einer Aufnahme bei Ihnen.
  • Seien Sie hartnäckig, keiner der so schnell aufgibt kommt ans Ziel.
  • Einige Bildagenturen nehmen nur professionelle Fotografen auf, die ein eigenes Gewerbe haben.
  • Beachten Sie bitte: Einnahmen aus dem Verkauf Ihrer Fotos sind bei Ihrem Finanzamt anzumelden!
  • Achten Sie darauf, dass der Auszahlungsbetrag nicht zu hoch ist. Der Fotoverkauf bringt meist nicht sehr viel Geld pro Foto ein. Da könnte es lange dauern bis Sie vielleicht den Auszahlungsbetrag von 100€ erreichen.

Verschenken Sie kein Geld!

Fotolia Steuer-Information und W-8 BEN Formular – Anleitung

Wie bereits von Shutterstock bekannt, hat nun auch Fotolia das Steuerformular für Steuer-Informationen und dem Doppelbesteuerungsabkommen eingebunden.

Das Ausfüllen des Steuerformulars ist nötig da, das Geld von Fotolia, welches an die Fotografen ausbezahlt wird, aus den USA (genauer aus New York) kommt und daher eigentlich für alle Umsätze bei Fotolia Steuern in den USA anfallen würden.

Fotolia schreibt auf seiner Informationseite: Alle Anbieter/Künstler bei Fotolia sind verpflichtet sich an die gesetzliche Regelungen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zu halten.

Da alle Einnahmen von Fotolia in den USA “verdient” werden, fallen dafür eigentlich Steuern in den USA an.

Es müssen daher die richtigen Steuerformulare für die IRS (die von den Vereinigten Staaten von Amerika beauftragte Agentur) ausgefüllt und übermittelt werden.

Was geschieht wenn ich diese Steuerformulare nicht ausfülle?

Ohne ein bestätigtes Steuerformular wird das Einkommen von Fotolia-Künstlern Gegenstand der maximalen Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatzes (in den USA).

Beachten Sie bitte, dass ich keine verbindliche Rechtsauskünfte erteilen kann, diese Anleitung dient nur rein informativen Zweck.

Wo finden Sie das Formular und weitere Informationen zu den Steuern?

Im Fotolia Mitgliedsbereich-Unterpunkt: Steuer-Bibliothek. Lesen Sie auf jeden Fall die komplette Anleitung.

Anleitung für das Ausfüllen des Fotolia Steuer-Formulars:

Ich schreibe einfach einmal aus meiner Sichtweise, die möglicherweise auch bei Ihnen zutrifft. Ich habe ein Gewerbe (also ein Gewerbeschein) und versteuere meine Einnahmen dadurch in Deutschland. Mein Gewerbe läuft, wie in Deutschland üblich, auf meinen Namen. Da Deutschland mit den USA ein Besteuerungsabkommen hat, habe ich dort das Online W-8 BEN Formular gewählt.

Das Online W-8 BEN Formular wird in Deutsch angezeigt und ich habe folgende Daten dort eingetragen:

1.) Name der natürlichen Person oder Organisation, die Nutzungsberechtigter ist: Mathias Bleckmann (in meinem Fall)

2. Gründungs- bzw. Sitzland einer Gesellschaft Habe ich “N/A”, also nicht Verfügbar, eingetragen. Ich habe eigentlich keine Gesellschaft sondern handle für mich selbst als Einzelperson.

3. Typ des Nutzungsberechtigten: Wähle ich Einzelpersonen (Ich bin ja trotz Gewerbe eine Einzelperson)

4. Ständiger Wohnsitz (Straße u. Haus-Nr.) Kein Postfach oder c/o-Adresse angeben. Trage ich meine Anschrift ein

5. Postadresse ( falls von vorstehendem abweichend ). Gebe ich einfach nichts ein

6. U.S-Steuernummer, falls erforderlich (siehe Instruktionen) Gebe ich nichts ein (EIN oder SSN oder ITIN wähle ich nicht an)

7. Ausländische Steuernummer falls vorhanden (Angabe freiwillig) Gebe ich meine Steuernummer ein, auch wenn ich keine Umsatzsteuer ID habe

8. Bankkonto-Nr. (Angabe freiwillig) Gebe ich nichts ein

9. Ich versicher folgendes (sämtliche zutreffenden Felder ankreuzen): Habe ich “A” gewählt und “Deutschland”

10. Spezielle Steuerermäßigungen (falls zutreffend – siehe Instruktionen): Gebe ich nichts ein

Danach bin ich einfach auf “Vorschau gegangen” und meine Daten wurden in das Englische Formular übertragen.

Im nächsten Schritt nochmal alles überprüfen und wenn alles OK aussieht absenden.

Das Formular wird dann von Fotolia geprüft und erscheint in den Fotolia Steuer-Formularen folgendermaßen:

Beachten Sie bitte, dass meine Angaben keine rechtliche Beratung darstellen sondern nur meine Erfahrungen wieder spiegeln. Bei Ihnen mag ein anderes Formular oder weitere/andere Informationen nötig sein. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an ihre Stockagentur oder konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen, füllen Sie Ihr Steuerformular heute noch bei Fotolia aus, andernfalls muss wahrscheinlich Fotolia USA den Höchststeuersatz Ihres Umsatzes einbehalten.

Ein oft gehörter Irrtum:

„Stockfotos müssen die Wirklichkeit zeigen“

Ein klares Nein! Reduzieren Sie Requisiten auf das nötigste – und konstruieren Sie die perfekte Wirklichkeit, statt die Realität abzubilden.

– Positive Emotionen verkaufen sich besser als Negative!

– Familien- oder Gruppenaufnahmen sind generell schwieriger zu shooten als Einzelpersonen. Gerade die Kinder können sich nicht lange konzentrieren. Deshalb die Aufnahmen zusammen mit den Kindern immer als erstes machen.

Yuri Arcurs im Interview: Einfach gute Digitalbilder. Foto-Tipps vom Starfotografen:

http://www.youtube.com/watch#!v=1JL6wpVp4dA&feature=related

FotoTV: Microstock Photography workshop (Long/PT1):

http://www.youtube.com/watch#!v=a8XmMmSceK4&feature=related

FotoTV: Microstock Photography (Long/PT2):

http://www.youtube.com/watch#!v=EkN5icUfxW0&feature=related

Meeting with Yuri Arcurs:

http://www.youtube.com/watch#!v=nTmmzRjDys4&feature=related

Exclusive Teaser: Behind the Scenes with Stock Photographer Yuri Arcurs:

http://www.youtube.com/watch#!v=x-sd0cKZpNc&feature=related

Alles was Recht ist

Wer Fotos verkaufen will, muss professionell arbeiten. Dazu gehört, mit den Models schriftliche Verträge abzuschließen (“Model Releases”). Bei wiedererkennbarem Privatbesitz (Häuser, Haustiere, …) oder rechtlich geschützten Marken wird eine Erlaubnis vom Eigentümer (“Property Release”) benötigt.

Es ist besser, vor einem Fotoshooting Markennamen von Requisiten oder an Kleidung zu entfernen, statt sie später zeitaufwendig retuschieren zu müssen. In Zweifelsfällen rechtliche Informationen beim Profi (Rechtsanwalt) einholen. Es kann sonst teuer werden.

Bildersuchmaschinen-Urteil

Der BGH in Karlsruhe hat im Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 69/08 den Bildsuchmaschinen wie Google erlaubt, die Fotos auf websites zu erfassen und kleinere Vorschaukopien anzufertigen, um sie dann in seiner Bildersuche anzuzeigen. Laut BGH ist die „allgemeine Tätigkeit (Bildersuche) von Suchmaschinen“ höher zu bewerten (weil für die Allgemeinheit unabdingbar) als das Urheberrecht der Fotografen. Und das obwohl die Suchmaschinen mit der Bildersuche ein attraktives Werbeumfeld gratis benutzen um damit Geld zu scheffeln.

Weil der Gesetzgeber hier scheinbar völlig versagt, gibt es nur eine technische Möglichkeit die Crawler der Suchmaschinen von den eigenen Fotos fernzuhalten:

Die Robots.txt, Textdatei im Hauptverzeichnis der website. In dieser können ganze Verzeichnisse vor den Bildsuchmaschinen verborgen werden:

User-Agent: *Disallow: /Verzeichnisname/

User-Agent: *Disallow: /*.jpg$ Disallow: /*.JPG$

Der Nachteil ist, dass es dann keine Besucher über die Bildsuchmaschinen gibt. Da muss also jeder für sich abwägen, was ihm besser gefällt.

Wie man Bilder aus der Google-Suchanzeige entfernen kann , erfährt man hier: http://www.google.com/support/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=35308

Vorsicht vor „Total Buyout“-Verträgen im Kleingedruckten

Schauen Sie sich die AGB /Lizenzbedingungen der verschiedenen Agenturen genau an. Wenn Sie sämtliche Nutzungsrechte für alle Ewigkeit an ihren Fotos/Grafiken/Illustrationen abtreten sollen, ist Vorsicht geboten.

Machen Sie dies auf gar keinen Fall! Dies würde selbst Ihnen als Urheber jede Chance nehmen mit ihren eigenen Fotos Geld zu verdienen.

Also nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie das Kleingedruckte!

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